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Rechtsgeschäft



Das Rechtsgeschäft ist ein Tatbestand, der aus mindestens einer Willenserklärung besteht, die entweder allein oder in Verbindung mit anderen Tatbestandsmerkmalen eine Rechtsfolge herbeiführt. Neben dem Element der Willenserklärung(en) kann ein Rechtsgeschäft also auch noch andere Tatbestandsmerkmale enthalten.



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