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Rat des Bezirkes



Der Rat des Bezirkes war im Staatsaufbau der DDR die mittlere staatliche Verwaltungsebene in jedem der 14 Bezirke (ohne Berlin als Hauptstadt), teilweise vergleichbar einem heutigen Landtag, Regierungspräsidium oder Landesverwaltungsamt. Entscheidungen erfolgten durch den Bezirkstag, der in den Kommunalwahlen als Einheitsliste der Nationalen Front gewählt wurde.



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