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Rechtsbehelf



Ein Rechtsbehelf ist jede, auch frist- oder formlose, rechtlich anerkannte Möglichkeit, gegen eine Entscheidung oder einen nachteiligen Rechtszustand mit dem Ziel der Aufhebung oder Abänderung vorzugehen. Ein Rechtsbehelf mit Suspensiveffekt und Devolutiveffekt wird als Rechtsmittel bezeichnet.



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