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Retention (Recht)



Retention (lat. re-tenere = zurückbehalten) im Bereich der Rechtswissenschaften (Jurisprudenz) bedeutet, vom Recht Gebrauch zumachen, eine zu erbringende Leistung solange zurückzubehalten, bis ein Anspruch, eine Forderung, zur Erfüllung dieser Leistung erbracht ist (do ut des, lat.



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