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Rechtspflege der Bundeswehr
Die Rechtspflege der Bundeswehr ist neben den Streitkräften, der Wehrverwaltung und der Militärseelsorge ein eigenständiger Bereich im Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung. Ihm obliegt die Beratung der Bundeswehr in rechtlichen Angelegenheiten.
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