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Registre du commerce et des sociétés



In Frankreich müssen sämtliche natürliche und juristische Personen, die ein Gewerbe betreiben im Handels und Gesellschaftsregister (Registre du Commerce et des Sociétés - RCS) eingetragen werden. Das RCS wird beim Rechtspfleger (französisch: Greffe) eines besonderen Handelsgerichtes oder eines anderen zuständigen Gerichtes geführt.



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