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Republikprinzip
Das Republikprinzip ist eines der in Artikel 20 Grundgesetz (GG) festgelegten und gemäß Artikel 79 Absatz 3 GG unabänderlichen Strukturprinzipen der Bundesrepublik Deutschland (siehe Ewigkeitsklausel) und legt fest, dass es sich bei diesem Staat um eine Republik handelt.
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