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Rechtsfrieden



Rechtsfrieden herrscht, wenn es keinen Anlass für Rechtsstreitigkeiten mehr gibt, wenn die Waage der Justitia austariert ist für die Vielzahl aller Partnerschaften eines größeren Verbundes von Rechtsinhabern. Das bedeutet aber nicht, dass alle Folgen früherer Rechtsverletzungen beseitigt sein müssen.



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