Enzyklopädie > R > Rechtsfolgenverweisung
Rechtsfolgenverweisung
Der Begriff der Rechtsfolgenverweisung bezeichnet in der Rechtswissenschaft eine Konstellation, in der eine Norm lediglich tatbestandliche Voraussetzungen aufstellt, bezüglich der Rechtsfolge jedoch auf eine andere Norm verweist.
Mehr Informationen (Wikipedia)
Die Informationen wurden von Wikipedia übernommen, einer offenen Enzyklopädie in welche Freiwillige ihre Beiträge beisteuern.
Die Texte sind unter den Bedingungen der GNU Free Documentation License zugänglich.Encyklopedie (cz) Encyklopédia (sk) Encyclopedia (en)