Enzyklopädie > R > Replik (Recht)


Replik (Recht)



In der Rechtswissenschaft ist die Replik die Erwiderung auf Einwendungen gegen einen Anspruch. Die Replik kann somit den Anspruch erhalten.



Mehr Informationen (Wikipedia)

Die Informationen wurden von Wikipedia übernommen, einer offenen Enzyklopädie in welche Freiwillige ihre Beiträge beisteuern.

Die Texte sind unter den Bedingungen der GNU Free Documentation License zugänglich.

Encyklopedie (cz) Encyklopédia (sk) Encyclopedia (en)


de