Enzyklopädie > R > Rechtsberatungsgesetz


Rechtsberatungsgesetz



Die Rechtsberatung wird in Deutschland durch das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) (bis 1958 Gesetz zur Verhütung von Mißbräuchen auf dem Gebiete der Rechtsberatung genannt) sowie in fünf Verordnungen zur Ausführung des Rechtsberatungsgesetzes geregelt. Danach dürfen neben Rechtsanwälten, Patentanwälten, Steuerberater und Notaren nur solche Personen fremde Rechtsangelegenheiten - einschließlich des Einziehens von Forderungen (Inkasso) - geschäftsmäßig besorgen, denen eine entsprechende behördliche Erlaubnis erteilt ist.



Mehr Informationen (Wikipedia)

Die Informationen wurden von Wikipedia übernommen, einer offenen Enzyklopädie in welche Freiwillige ihre Beiträge beisteuern.

Die Texte sind unter den Bedingungen der GNU Free Documentation License zugänglich.

Encyklopedie (cz) Encyklopédia (sk) Encyclopedia (en)


de