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Regierender Bürgermeister von Berlin
In Berlin wird die Regierung durch den Senat ausgeübt, der aus dem Regierenden Bürgermeister und bis zu acht weiteren Senatsmitgliedern, den Senatoren, besteht (Artikel 55 der Verfassung von Berlin, VvB). Von diesen Senatoren werden jeweils zwei als Bürgermeister vom Regierenden Bürgermeister zu seinen Stellvertretern ernannt (Artikel 56 Absatz 2 Satz 2 VvB).
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