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Selbstjustiz
Selbstjustiz bezeichnet das außergesetzliche Vorgehen von nicht Berufenen (meist Betroffenen) gegen eine Straftat oder sonst als rechtswidrig oder ungerecht empfundene Handlung. Die Selbstjustiz widersetzt sich dem Gewaltmonopol des Staates und ist in diesem Rahmen strafbar.
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