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Senatorische Provinz



Als senatorische Provinz bezeichnete die moderne Forschung traditionell eine römische Provinz, die der Verfügungsgewalt des Senats unterstanden habe. Formal lag die Souveränität beim römischen Volk; die Provinzen wurden deshalb in der Antike als „öffentliche Provinzen“ (provinciae publicae) oder „Provinzen des römischen Volkes“ (provinciae populi Romani) bezeichnet, im Unterschied zu den Provinzen, die seit Augustus direkt dem Kaiser unterstanden („kaiserliche Provinzen“, provinciae Caesaris).



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