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Samtgemeindebürgermeister
Samtgemeindebürgermeister ist laut Niedersächsischer Gemeindeordnung (NGO) der offizielle Name der Bürgermeister in niedersächsischen Samtgemeinden und neben dem Samtgemeinderat und dem Samtgemeindeausschuss eines der drei Organe einer Samtgemeinde. Im Gegensatz zu den Mitgliedsgemeinden der jeweiligen Samtgemeinden wird er direkt von den Bürgern gewählt und ist hauptamtlich tätig.
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