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Selbstfahrende Arbeitsmaschine
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (sfAM) sind KFZ mit technischen Anlagen oder Geräten, die im öffentlichen Verkehr bewegt werden, wobei der Hauptzweck der Einsatz der fest mit dem Fahrzeug verbundenen Maschine liegt und die vom Bundesverkehrsministerium als solche anerkannt (DA zum § 18 Abs. 2 StVZO) sind.
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