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Salvatorische Klausel
Als Salvatorische Klausel (abgeleitet von lat. salvatorius = bewahrend, erhaltend) wird in der Rechtssprache die Bestimmung eines Vertrages bezeichnet, welche Rechtsfolgen eintreten sollen, wenn sich einzelne Vertragsbestandteile als unwirksam oder undurchführbar erweisen sollten oder sich herausstellt, dass der Vertrag Fragen nicht regelt, die eigentlich hätten geregelt werden müssen.
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