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Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, umgangssprachlich die fünf Wirtschaftsweisen genannt, ist ein Gremium, das im Jahr 1963 eingesetzt wurde. Es befasst sich wissenschaftlich mit der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Deutschlands. Ziel ist die unabhängige Beratung aller wirtschaftspolitisch verantwortlichen Instanzen und der Öffentlichkeit in Deutschland.
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