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Seeherrschaft
Seeherrschaft ist ein machtpolitischer Begriff und bedeutet, dass ein Staat oder Bündnis im Konfliktfall durch den Einsatz von Seemacht die eigene Schifffahrt in einem Seegebiet vor Behinderungen und Angriffen weitgehend absichert, wogegen die feindliche oder neutrale Schifffahrt unterbunden oder so stark gestört werden kann, dass regelmäßige unmittelbare oder mittelbare Versorgung des Feindes auf dem Seeweg nicht mehr stattfindet oder nur noch unter starkem Begleitschutz von Kriegsschiffen gelingt. Dabei kann auch entscheidend sein, den Seestreitkräften des Feindes, durch die Beherrschung einer Meerenge einen Umweg aufzuzwingen.
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