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Sächsische Kanzleisprache



Die sächsische Kanzleisprache (auch Meißner Kanzleideutsch) entwickelte sich im Zeitalter des deutschen Humanismus. Sie bildete eine Voraussetzung für ein den Dialekten übergeordnetes, allgemeines Deutsch, wie es Martin Luther in seiner Bibelübersetzung von 1545 verwirklichte.



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