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Saarstatut
Saarstatut bezeichnet in der Geschichte des Saargebiets zwei unterschiedliche Dinge: zum einen die Verfassung des autonomen Saargebiets von 1920 bis 1935 in der Folge des Ersten Weltkriegs, zum anderen den Entwurf eines Europäischen Saarstatuts in der Folge des Zweiten Weltkriegs, das für das Saargebiet – im Rahmen der Westeuropäischen Union – einen Sonderstatus vorsah. Dieses wurde jedoch in der vorgesehenen Volksabstimmung am 23.
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