Enzyklopädie > T > Terminsvollmacht


Terminsvollmacht



Unter einer Terminsvollmacht versteht man die Vollmacht für einzelne Prozesshandlungen, § 83 ZPO. Sie ist in Anwaltsprozessen ausgeschlossen.



Mehr Informationen (Wikipedia)

Die Informationen wurden von Wikipedia übernommen, einer offenen Enzyklopädie in welche Freiwillige ihre Beiträge beisteuern.

Die Texte sind unter den Bedingungen der GNU Free Documentation License zugänglich.

Encyklopedie (cz) Encyklopédia (sk) Encyclopedia (en)


de