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Tarifvertragsgesetz



Das Tarifvertragsgesetz (TVG) regelt die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien - Arbeitgeber und Gewerkschaften - und enthält Rechtsnormen, die den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen betreffen.



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