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Tatbestandsirrtum



Ein Tatbestandsirrtum behandelt im Bereich der Rechtswissenschaft, insbesondere im Strafrecht das Abweichen der Tätervorstellung von der Realität. Wer bei der Begehung einer vorsätzlichen Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand der Strafvorschrift gehört, handelt nicht vorsätzlich (§ 16 Abs.



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