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Teileigentum
Als Teileigentum wird das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes bezeichnet. Es steht immer in Verbindung mit einem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört (wie Ladengeschäfte, Praxis- oder Kellerräume und häufig Garagen).
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