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Teilnehmergemeinschaft
In einem Flurbereinigungsverfahren sind die Eigentümer von Grundstücken sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten die Teilnehmer des Verfahrens und bilden die Teilnehmergemeinschaft (TG). Sie entsteht mit dem Flurbereinigungsbeschluss, ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und steht unter Aufsicht der Flurbereinigungsbehörde.
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