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Teilverzichtsklausel



Die Teilverzichtsklausel dient in der Regel dazu, ein mögliches Auftreten einer Sittenwidrigkeit und damit die Nichtigkeit der Globalzession bei der Kollision zwischen verschiedenen Kreditgebern auszuschließen. Man unterscheidet zwischen obligatorischer und dinglicher Teilverzichtsklausel.



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