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Technischer Beitrag
Der Begriff "technischer Beitrag" ist ein unbestimmter, durch die Rechtsprechung auszufüllender Rechtsbegriff aus dem Patentrecht, der patentierbare von nicht patentierbaren Softwareerfindungen (so genannte computerimplementierte Erfindungen) abgrenzt. Der früher ausschlaggebende Begriff der Technizität wurde durch den nun geforderten technischen Beitrag in den Hintergrund gedrängt.
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