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Tarifvertrag öffentlicher Dienst - Länderbereich
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ist der Tarifvertrag für die Beschäftigten der Bundesländer mit Ausnahme Berlins und Hessens. Nachdem der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) für den Bund und die Kommunen bereits am 13.
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