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Teilungsabkommen



Ein Teilungsabkommen ist eine Vereinbarung zwischen privaten Versicherungsunternehmen oder zwischen solchen Unternehmen und Trägern der Sozialversicherung, die im Schadensfall eine vereinfachte Abwicklung der gegenseitigen Ansprüche ermöglichen soll. Die Versicherung, gegen deren Mitglied Ersatzansprüche geltend gemacht werden, verzichtet danach auf die Prüfung der Haftungsfrage und erstattet den geltend gemachten Betrag oder eine zuvor festgesetzte Quote davon.



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