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Tarifvertragspartei



Tarifvertragsparteien, auch Tarifparteien genannt, sind die Parteien eines Tarifvertrags. Dies sind auf der Arbeitgeberseite entweder der Arbeitgeber eines Betriebes (beim Firmentarifvertrag) oder eine Vereinigung von Arbeitgebern, also ein Arbeitgeberverband und auf der Arbeitnehmerseite ein kollektiver Zusammenschluss der Arbeitnehmer, der in der Lage sein muss, einen fühlbahren Druck auf die Arbeitgeberseite auszüben, so dass diese sich gezwungen sieht, in Tarifverhandlungen mit diesem Kollektiv einzutreten.



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