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Ulbricht-Doktrin
Der Ausdruck Ulbricht-Doktrin stammt aus dem angelsächsischen Bereich und war im Deutschen so nicht gebräuchlich. Die Doktrin geht auf den DDR-Politiker Walter Ulbricht zurück, der erklärte, es könne normale diplomatische Beziehungen zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland nur dann geben, wenn beide Staaten die volle Souveränität des jeweils anderen Staates anerkannten.
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