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Untauglicher Versuch
Der untaugliche Versuch ist ein Begriff aus dem Allgemeinen Teil des Strafrechts. Damit wird der Versuch einer Straftat bezeichnet, der von vorneherein zum Scheitern verurteilt ist, weil er sich entweder eines untauglichen Mittels ("Spielzeugpistole") bedient oder am untauglichen Objekt ("Mord an einer Leiche") ausgeführt wird.
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