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Umschlagsrecht
Wurde einer Stadt vom jeweiligen Landesfürsten das Umschlagsrecht verliehen, waren durchziehende Kaufleute verpflichtet, ihre Waren vom bisherigen Transportmittel abzuladen und auf Transportmitteln der Stadt etwa Schiffe oder Karren, weiterzubefördern. Zusammen mit dem Umschlagsrecht hatten die Städte meistens ein Stapelrecht.
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