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Unbefugter Gebrauch von Pfandsachen



Der unbefugte Gebrauch von Pfandsachen ist einer der wenigen Fälle der strafbaren Gebrauchsanmaßung im deutschen Strafrecht. Ein weiterer Ausnahmefall ist die unbefugte Ingebrauchnahme von Fahrzeugen (§ 248b StGB).



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