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Unvordenkliche Verjährung
Die unvordenkliche Verjährung ist ein Rechtsinstitut des deutschen Zivilrechts, das nicht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist. Sie gilt in der Regel für Rechtsgebiete, die nicht im Bundesrecht geregelt sind, insbesondere im Straßen- und Wegerecht, im Wasserrecht und im Nachbarrecht.
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