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Umweg (Recht)
Umweg bedeutet im Recht der Gesetzlichen Unfallversicherung einen Weg, der zwar in Richtung des versicherten Zieles hinführt, jedoch nicht die geographisch kürzeste Verbindung zu dem versicherten Ziel darstellt. Umwege sind in der Gesetzlichen Unfallversicherung dann versichert, wenn diese eine streckenmäßig nicht unverhältnismäßige Abweichung des kürzesten Weges bedeuten und nicht allein aus privaten Gründen heraus aufgenommen werden.
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