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Urheberrechtswahrnehmungsgesetz
Das deutsche Urheberrechtswahrnehmungsgesetz regelt die Wahrnehmung von Nutzungsrechten, Einwilligungsrechten oder Vergütungsansprüchen, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben, für Rechnung mehrerer Urheber durch Verwertungsgesellschaften. Die bekannteste derartige Verwertungsgesellschaft ist die GEMA.
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