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Urkundenregister



Als Urkundenregister (oder meist nur Register) bezeichnet man in der Diplomatik ein Verzeichnis der aus einer Kanzlei auslaufenden Urkunden, im Gegensatz zum Kopialbuch. Da auch Urkundenverzeichnisse einlaufender Stücke als "Register" bezeichnet werden, kann zur Präzisierung von "Einlaufregister" oder "Auslaufregister" gesprochen werden.



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