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Unterlassungsklagengesetz



Das Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) wurde zugleich zur Schuldrechtsmodernisierung 2002 im deutschen Recht geschaffen, um das formelle Recht des AGB-Gesetzes, dessen materiell-rechtlicher Teil in die §§ 305 - 310 BGB überführt worden war, auf eigener gesetzlicher Grundlage zu halten.



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