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Urhebervertragsrecht



Das Urhebervertragsrecht normiert die Verwertung von Werken die durch das deutsche Urheberrecht geschützt sind. Es ist der Bereich des Zivil- oder Privatrechts, der die Beziehungen zwischen dem Urheber eines Werkes und seinen Vertragspartnern, denen er Nutzungsrechte und Verwertungsrechte einräumen kann, regelt (vorrangig durch die Einräumung von Lizenzen in Lizenzverträgen).



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