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Untersuchungsausschussgesetz
Das Untersuchungsausschussgesetz (PUAG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das den Bundestag berechtigt (und auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder verpflichtet), einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) einzusetzen (Art. 44 Abs.
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