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Urkundenfälschung
Die Urkundenfälschung im weiteren Sinne umfasst die Fälschungsdelikte im Rechtsverkehr (§§ 267 - 282 StGB), im 23. Abschnitt des Strafgesetzbuches sind diese Delikte geregelt, deren Rechtsgut im allgemeinen die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Rechtsverkehrs ist.
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