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Unversehrtheit der Rechtsordnung



Die Unversehrtheit der Rechtsordnung, auch: Unverbrüchlichkeit der Rechtsordnung, ist ein polizeirechtlicher Begriff aus der Gefahrenabwehr. Sie ist Teil der Definition des Tatbestandsmerkmals der öffentlichen Sicherheit, wie es in den polizeirechtlichen Generalklauseln der Polizeigesetze vorkommt.



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