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Unentgeltliche Wertabgabe



Als unentgeltliche Wertabgabe wird im deutschen Umsatzsteuerrecht die Abgabe eines Gegenstandes oder einer Leistung bezeichnet, wenn keine Gegenleistung vereinbart ist oder die Wertabgabe in den Privatbereich erfolgt. Weil eine Lieferung oder Leistung der Umsatzsteuer grundsätzlich nur unterliegt, wenn im Rahmen des Leistungsaustausches ein Entgelt geleistet wird, ist es aus Gründen der Gleichmäßigkeit der Besteuerung erforderlich, dass mit der Besteuerung der unentgeltlichen Wertabgaben der Unternehmer in gleicher Weise mit der Verbrauchsteuer belastet wird, wie ein beliebiger Endverbraucher.



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