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Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz



Das Gesetz über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) ist ein deutsches Bundesgesetz, mit dem erstmals im deutschen Recht die erweiterte Vereins- bzw- Verbandsklage gegen bestimmte umweltrechtliche Zulassungsentscheidungen für Industrieanlagen und Infrastrukturmaßnahmen eingeführt wird.



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