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Ultra posse nemo obligatur
Der Grundsatz ultra posse nemo obligatur (lateinisch: Über das Können hinaus wird niemand verpflichtet) besagt, dass eine Verpflichtung zu einer Leistung, die unmöglich ist, nicht bestehen kann. Dies gilt sowohl, wenn die Leistung objektiv, also für jedermann, als auch, wenn die Leistung subjektiv, also nur für den Schuldner, unmöglich ist.
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