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Verdunkelungsgefahr



Von Verdunkelungsgefahr spricht man in juristischem Deutsch, wenn der dringende Verdacht besteht, dass eine zurzeit noch nicht inhaftierte Person Beweismittel vernichten, abändern oder Zeugen und Mitschuldige beeinflussen könnte. Damit ist ein Grund gegeben, diese Person vorübergehend in Untersuchungshaft zu nehmen, um die Wahrheitsfindung nicht unnötig zu erschweren.



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