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Verwaltungsgemeinschaften in Thüringen



Im Freistaat Thüringen der Bundesrepublik Deutschland ist gemäß § 46 der "Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-)" die Bildung von Verwaltungsgemeinschaften möglich. Außerdem ist die Übertragung von Verwaltungsaufgaben auf eine "erfüllende Gemeinde" möglich.



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