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Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen



Die VOF (Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen) regelt Ausschreibung und Vergabe von freiberuflichen Leistungen (meistens Architekten- oder Ingenieurleistungen) durch öffentliche Auftraggeber in Deutschland. Sie ergänzt die Vergabeverordnung und ist in ihrem Bereich das Pendant zu Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) bzw.



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